Ein Verfahren – zwei neue Services für Ihre Praxis
Wie kommen Daten wie Krankenversichertennummer und Versicherungsstatus sicher und schnell in das System ihrer Praxis, wenn keine Gesundheitskarte zur Verfügung steht? Patientinnen und Patienten teilnehmender Krankenversicherungen können nun per Versicherten-App die KIM-Adresse ihrer Praxis als QR-Code scannen, um dann die Versichertendaten durch die Krankenkasse bzw. Privaten Krankenversicherung mittels KIM an ihre Praxis schicken zu lassen.
Gesetzlich Versicherte können der Praxis auf diesem Weg eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) zukommen lassen. Diese dient dem Versicherungsnachweis, wenn beim Praxisbesuch ausnahmsweise keine elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden kann.
Bei Privatversicherten heißt das Verfahren „Online Check-in“ und dient vor allem einer einmaligen Übermittlung der Krankenversichertennummer. Denn diese benötigen Praxen, um E-Rezepte auszustellen und die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen.
Ihre Praxissoftware unterstützt die beiden KIM-Anwendungen „elektronische Ersatzbescheinigung“ und „Online Check-in“, dann erstellen Sie jetzt aus Ihrer KIM-Adresse den individuellen QR-Code für Ihre Praxis bzw. medizinische Einrichtung und stellen diesen dann auf Ihrer Website oder in Ihren Praxisräumen bereit. Ihre KIM-Adresse(n) finden Sie im TI-Adressbuch (Verzeichnisdienst).
Sprechen Sie ggf. Ihren Praxissoftware-Hersteller an, ob ihre Praxis-Software bereits über entsprechende eEB- bzw. OCI-Funktionalität zum Einlesen der Nachweise verfügt, da die gesendeten eEB-/OCI-Daten sonst nicht von Ihrer Praxis-Software entgegen genommen werden können.
Patientinnen und Patienten können den bereitgestellten QR-Code scannen, um ihrer Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung die gescannte KIM-Adresse für die Übermittlung der „elektronischen Ersatzbescheinigung“ bzw. der Versichertendaten gemäß „Online Check-in“ mittzuteilen.
Ein hierfür geeignetes PDF mit Ihrem individuellen QR-Code können Sie hier erzeugen:
Daten sicher digital an die Praxis schicken
Gesetzlich Versicherte: elektronische Ersatzbescheinigung
Ausnahmsweise keine Gesundheitskarte dabei? Scannen Sie den QR-Code mit der Funktion zur elektronischen Ersatzbescheinigung in Ihrer Kassen-App.
Privatversicherte: Online Check-in
Sie möchten sich ein E-Rezept ausstellen oder die elektronische Patientenakte befüllen lassen? Scannen Sie den QR-Code mit der Scan-Funktion zum Online Check-in in einer App Ihrer privaten Krankenversicherung, um Ihre Krankenversichertennummer sicher zu übermitteln.
Fragen zum Prozess? Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung hilft Ihnen gerne weiter.
Die Verfahren "elektronische Ersatzbescheinigung" und "Online Check-in" tangieren die Verfahren, Prozesse und ggf. Verträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sowie der privaten Krankenversicherungen im Arzt-Patienten-Kontakt.
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Nachweis der Anspruchsberechtigung vertraglich in §19 BMV geregelt. Das Verfahren "elektronische Ersatzbescheinigung" soll eine Möglichkeit schaffen, mit der Arztpraxen und Ambulanzen der Krankenhäuser eine Ersatzbescheinigung nach §19 Abs. 2 BMV auf elektronischem Weg erhalten zu können. Das Verfahren zur Anforderung einer elektronischen Ersatzbescheinigung befreit die gesetzlichen Krankenkassen nicht davon, den Versicherten auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung in Papierform auszustellen.
Privatversicherten ermöglicht der Online Check-in die Teilhabe an Anwendungen der Telematikinfrastruktur, indem er eine sichere digitale Übermittlung der Krankenversichertennummer an Praxen ermöglicht. Gesundheitskarten können zu diesem Zweck nicht genutzt werden, da sie nicht an Privatversicherte ausgegeben werden.
Die Nutzung dieses Verfahrens ist freiwillig.